Der Bundestag hat gestern das BKA-Gesetz beschlossen. Auf der Seite des Bundestages ist in einer Liste einsehbar, welche Abgeordneten dafür bzw. dagegen gestimmt
haben.
Dafür stimmten alle CDU/CSU-Abgeordneten (soweit anwesend). Bei der SPD stimmten 20 Abgeordnete dagegen, 6 enthielten
sich. Von der Opposition stimmten alle Abgeordneten dagegen (wer wissen möchte, wie der "eigene" Wahlkreisabgeordnete
abgestimmt hat, kann das auf abgeordnetenwatch.de nachschauen). Von "zahlreichen Abweichlern" zu
sprechen, wie es das Unabhängige Datenschutzzentrum (ULD) tut, halte ich da leider für Schönfärberei.
Netzpolitik.org
hat viele Stimmen zum Gesetz gesammelt.
Somit ist die nächste Station, die das Gesetz passieren muss, der Bundesrat. Die bayerische FDP hat mittlerweile
angekündigt, dass sie (wenig verwunderlich) das Gesetz nicht unterstützen wird, was bedeutet, dass die Mehrheit für
das Gesetz auf wackligen Füßen steht. Die von CDU/CSU und SPD allein bzw. gemeinsam regierten Bundesländer haben
genau die erforderliche Stimmenmehrheit. Sollte eines der SPD-regierten Bundesländer die Zustimmung verweigern, wäre
das Gesetz erst einmal gescheitert - zugegeben, kein Szenario auf das man allzu große Hoffnungen setzen sollte.
Auch wenn es in der Diskussion meist nur um die Online-Durchsuchung ging, birgt das Gesetz noch weitere Erweiterungen
der Kompetenzen des BKAs und Änderungen. Mehr hierzu im Datenschutz-Blog.
Artikel mit Tag bundestrojaner
Donnerstag, 13. November 2008
BKA-Gesetz im Bundestag beschlossen
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Mittwoch, 12. November 2008
Bundestag debattiert über BKA-Gesetz
Nachdem am Montag schon der Innenausschuss des Bundestag dem BKA-Gesetz mit den Stimmen von CDU und SPD zugestimmt hat, folgt
heute der Bundestag. Es ist anzunehmen, dass es bei der Mehrheit der großen Koalition auch hier eine Zustimmung geben
wird. Ab 14.15 Uhr
übrträgt übrigens Phoenix live aus dem Bundestag.
Unterdessen wurde die Kritik am Gesetz nur noch lauter: zu den schon vorhandenen Kritikern gesellten sich in den letzten Tagen auch Reporter ohne Grenzen sowie der deutsche Presserat, der Präsident der Bundesärztekammer Jörg-Dietrich Hoppe und die deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG).
Am Sonntag fand in Wiesbaden vor dem BKA eine Demonstration gegen das BKA-Gesetz statt und auch das Unabhängige Datenschutzzentrum (ULD) hat das BKA-Gesetz und die Ausweitung der Kompetenzen des BKAs zu einer Super-Sicherheitsbehörde kritisiert.
Auf netzpolitik.org findet sich übrigens auch der Entwurf mit den Änderungen sowie möglichen Fallkonstellationen, wann der Richtervorbehalt nicht notwendig sein soll. Mittlerweile finden sich die Fallkonstellationen auch auf der Webseite des Bundestags, im Beschluss des Innenausschusses.
Da Verfassungsklagen gegen das Gesetz ja schon angekündigt sind, wird das Thema auf jeden Fall noch eine Weile aktuell bleiben...
Unterdessen wurde die Kritik am Gesetz nur noch lauter: zu den schon vorhandenen Kritikern gesellten sich in den letzten Tagen auch Reporter ohne Grenzen sowie der deutsche Presserat, der Präsident der Bundesärztekammer Jörg-Dietrich Hoppe und die deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG).
Am Sonntag fand in Wiesbaden vor dem BKA eine Demonstration gegen das BKA-Gesetz statt und auch das Unabhängige Datenschutzzentrum (ULD) hat das BKA-Gesetz und die Ausweitung der Kompetenzen des BKAs zu einer Super-Sicherheitsbehörde kritisiert.
Auf netzpolitik.org findet sich übrigens auch der Entwurf mit den Änderungen sowie möglichen Fallkonstellationen, wann der Richtervorbehalt nicht notwendig sein soll. Mittlerweile finden sich die Fallkonstellationen auch auf der Webseite des Bundestags, im Beschluss des Innenausschusses.
Da Verfassungsklagen gegen das Gesetz ja schon angekündigt sind, wird das Thema auf jeden Fall noch eine Weile aktuell bleiben...
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Freitag, 7. November 2008
Rezepte gegen den Terror: Schnelles Bundestrojaner-Menü nach deutscher Art
Nun legt die Regierung aber richtig los. Vorgestern wurde die Einigung in Sachen BKA-Gesetz verkündet und laut heise.de schon nächste Woche Mittwoch (!) soll es im Bundestag verabschiedet
werden. Man setzt alles daran, dass das Gesetz Anfang 2009 in Kraft treten kann. Von "Gut Ding will Weile haben"
scheinen die Regierungsparteien hier nichts zu halten. Zugegeben, das BKA-Gesetz hat schon Monate der "Weile" hinter
sich, monatelang wurden sich CDU und SPD nicht einig und warteten dann das Verfassungsgerichtsurteil zu
Onlinedurchsuchungen ab.
Ein derart umstrittenes und brisantes Thema nun auf einmal "durchzupeitschen" kann eigentlich nur den Sinn haben, dass man die Aufmerksamkeit und Diskussion auf ein Minimum begrenzen will.
Warum?
Im Beitrag von netzpolitik.org ist das gut zusammengefasst, ich würde das eigentlich nur wiederholen. Auf golem.de findet sich noch Kritik des Providerverbandes eco sowie der Linken, bei Spiegel Online auch noch Kritik des deutschen Richterbundes.
Wäre das Thema nicht so ernst, wäre es ja fast schon amüsant, dass es eine Regelung für Gefahr im Verzug geben soll, bei der nicht ein Richter, sondern der Präsident des BKAs über eine Online-Durchsuchung entscheidet - obwohl der derzeitige BKA-Präsident Ziercke erst vor ein paar Tagen gesagt hatte, dass jede Online-Durchsuchung auf den Einzelfall genau abgepasst werden müsste.
Malen wir uns das Szenario doch mal aus. Wir schreiben das Jahr 2012, ein sonniger Sonntag im Mai. Die Online-Durchsuchung ist seit 3 Jahren gesetzliche Tatsache. Das Handy des BKA-Präsidenten klingelt.
BKA-Präsident: "Ja?"
Abteilungsleiter: "Ich müsste Sie kurz sprechen. Wie sie wissen beobachten wir jetzt seit 6 Monaten diese mutmaßliche Terroristengruppe in Oberfranken. Abgehört werden sie ja auch, da haben wir ja den Beschluss vom Ermittlungsrichter bekommen. Auf den letzten Bändern fand sich nun der Hinweis, dass die Anschlagspläne auf dem heimischen Computer von Alois F. liegen. Wir brauchen die Online-Durchsuchung, wir wissen ja schon seit 8 Wochen, dass sie in ein paar Tagen zuschlagen wollen."
BKA-Präsident: "Dann ist ja höchste Eile geboten und Gefahr im Verzug. Natürlich, ich unterzeichne das Dokument sofort, sie haben mir den Antrag ja schon vor 14 Tagen zukommen lassen. Das Datum von heute trage ich noch ein. Der Bundestrojaner ist auch einsatzfähig?"
Abteilungsleiter: "Natürlich. Wir haben ja schon vor 3 Monaten ein Backup der Festplatte von Alois F. gemacht und uns sein Betriebssystem angeschaut. Die Lücken sind bekannt und die Videoüberwachung zeigt ja, dass er immer noch Windows 7 benutzt. Seinen spezifischen Trojaner nennen wir hier intern schon immer "Naseweiser Norbert". Wir können loslegen."
BKA-Präsident: "Gut, dann mal fröhliches Wühlen!
Soviel zum Thema Gefahr im Verzug. Verfassungsklagen sind auch schon angekündigt, Gerhart Baum von der FDP und Renate Künast von den Grünen wollen das BKA-Gesetz vor dem Verfassungsgericht zu Fall bringen.
Ein derart umstrittenes und brisantes Thema nun auf einmal "durchzupeitschen" kann eigentlich nur den Sinn haben, dass man die Aufmerksamkeit und Diskussion auf ein Minimum begrenzen will.
Warum?
Im Beitrag von netzpolitik.org ist das gut zusammengefasst, ich würde das eigentlich nur wiederholen. Auf golem.de findet sich noch Kritik des Providerverbandes eco sowie der Linken, bei Spiegel Online auch noch Kritik des deutschen Richterbundes.
Wäre das Thema nicht so ernst, wäre es ja fast schon amüsant, dass es eine Regelung für Gefahr im Verzug geben soll, bei der nicht ein Richter, sondern der Präsident des BKAs über eine Online-Durchsuchung entscheidet - obwohl der derzeitige BKA-Präsident Ziercke erst vor ein paar Tagen gesagt hatte, dass jede Online-Durchsuchung auf den Einzelfall genau abgepasst werden müsste.
Wichtig sei die Eilbefugnis des BKA-Präsidenten. Es könne nicht angehen, dass bei schnellen Einsätzen die ganze juristische Leiter auf- und abgeklettert werden müsste. Gleichzeitig merkte er an, dass jede Online-Durchsuchung ein sorgfältig programmiertes Unikat sein werde, weil jeder Rechner andere Virenscanner, Firewalls oder Spyware-Sucher aufweisen würde, die überlistet werden müssten. (Artikel auf heise.de)
Malen wir uns das Szenario doch mal aus. Wir schreiben das Jahr 2012, ein sonniger Sonntag im Mai. Die Online-Durchsuchung ist seit 3 Jahren gesetzliche Tatsache. Das Handy des BKA-Präsidenten klingelt.
BKA-Präsident: "Ja?"
Abteilungsleiter: "Ich müsste Sie kurz sprechen. Wie sie wissen beobachten wir jetzt seit 6 Monaten diese mutmaßliche Terroristengruppe in Oberfranken. Abgehört werden sie ja auch, da haben wir ja den Beschluss vom Ermittlungsrichter bekommen. Auf den letzten Bändern fand sich nun der Hinweis, dass die Anschlagspläne auf dem heimischen Computer von Alois F. liegen. Wir brauchen die Online-Durchsuchung, wir wissen ja schon seit 8 Wochen, dass sie in ein paar Tagen zuschlagen wollen."
BKA-Präsident: "Dann ist ja höchste Eile geboten und Gefahr im Verzug. Natürlich, ich unterzeichne das Dokument sofort, sie haben mir den Antrag ja schon vor 14 Tagen zukommen lassen. Das Datum von heute trage ich noch ein. Der Bundestrojaner ist auch einsatzfähig?"
Abteilungsleiter: "Natürlich. Wir haben ja schon vor 3 Monaten ein Backup der Festplatte von Alois F. gemacht und uns sein Betriebssystem angeschaut. Die Lücken sind bekannt und die Videoüberwachung zeigt ja, dass er immer noch Windows 7 benutzt. Seinen spezifischen Trojaner nennen wir hier intern schon immer "Naseweiser Norbert". Wir können loslegen."
BKA-Präsident: "Gut, dann mal fröhliches Wühlen!
Soviel zum Thema Gefahr im Verzug. Verfassungsklagen sind auch schon angekündigt, Gerhart Baum von der FDP und Renate Künast von den Grünen wollen das BKA-Gesetz vor dem Verfassungsgericht zu Fall bringen.
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Kommentare
Do, 04.09.2008 08:06
Das Thema Datenschutz scheint doch nicht so unbeachtet zu se in, wie man manchmal hört. Die Zahl der Anfragen, die [...]
Do, 04.09.2008 08:06