Die taz stellt den Vorgang nun ganz anders dar: Laut der taz geht die Telekom nicht gegen die Veröffentlichung, sondern gegen den Verwaltungsakt selbst vor, der sie zu der illegalen Herausgabe der Verbindungsdaten zwinge.
Ein Telekom-Sprecher wird wie folgt zitiert:
Damit müssen wir quasi gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen
Deswegen haben wir beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag auf Aussetzung dieser Regelung gestellt.
Die Bundesnetzagentur verteidigt den Verwaltungsakt als notwendig, um die Nutzer zu identifizieren. Der Verwaltungsakt regele auch nur die sofortige Auswertung und längere interne Speicherung der Daten bei der Telekom und nicht die Herausgabe und sei daher vom Telekommunikationsgesetz abgedeckt.
Was nun richtig ist, muss wohl die Zeit zeigen. Aber selbst wenn sich die Sichtweise der taz bestätigt, bleibt der Vorwurf bestehen, dass die Telekom (mindestens einmal) Verbindungsdaten ohne richterliche Genehmigung an die Staatsanwaltschaft weitergegeben hat.
Hier die Einträge in der taz und dem CTRL-Blog, sowie der ursprüngliche Blogeintrag von Patrick Breyer.



Kommentare
Do, 04.09.2008 08:06
Das Thema Datenschutz scheint doch nicht so unbeachtet zu se in, wie man manchmal hört. Die Zahl der Anfragen, die [...]
Do, 04.09.2008 08:06