Eine Sache, die mir bei der Berichterstattung über den Inzestfall in Amstetten sauer aufgestoßen ist, war der Umgang
mit den Klarnamen des Täters/der Opfer sowie ein Google-Maps-Ausschnitt mit der Straße des Tatorts auf
Spiegel Online - interessanterweise (oderr besser zynischerweise) in einem Artikel mit dem Titel:
"Fall Amstetten: Inzest-Opfern droht Dauerbelagerung".
Den vollen Namen des Hauptopfer Elisabeth F. fand ich das erste Mal in einem Artikel, in dem alle anderen Namen noch
abgekürzt waren, damals offensichtlich noch ein Versehen. Wenig später begann Spiegel Online aber damit, den Namen in
allen Artikeln auszuschreiben. Vermutlich ging man davon aus, dass mittlerweile andere Medien den Namen oft genug
breitgetreten hatten. Bei einer Suche auf Spiegel Online fand ich den vollen Namen auch in früheren Artikeln - in allen
englischen Artikeln über den Fall.
Ich frage mich dabei, ob der
Pressekodex nicht
auch für englischsprachige Artikel eines deutschen Mediums gilt. Mit den
Richtlinien zu Ziffer 8 des Pressekodexes ist eine
Namensnennung meiner Meinung nach nicht vereinbar. Dort heißt es unter anderem:
Richtlinie 8.1 - Nennung von Namen/Abbildungen
(1) Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren ...
veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und
Tätern ermöglichen würden. Mit Rücksicht auf ihre Zukunft genießen Kinder und Jugendliche einen besonderen Schutz.
Immer ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen
abzuwägen.
(3) Bei Familienangehörigen und sonstigen durch die Veröffentlichung mittelbar Betroffenen, die mit dem
Unglücksfall oder der Straftat nichts zu tun haben, sind Namensnennung und Abbildung grundsätzlich
unzulässig.
Schon bevor Spiegel Online damit begann die vollen Namen zu verwenden, fand sich in dem oben verlinkten Artikel ein
Ausschnitt aus Google Maps, der die Straße des Tatorts kennzeichnet. Als besonderen Service für alle
Sensationshungrigen und Gaffer dazu noch ein Foto der Front des Hauses. Perfekt, die Reise nach Amstetten kann man damit
planen, ohne sich auch nur ein wenig anzustrengen. Straße und Ort ins Navi und ab geht's, das richtige Haus findet sich
ja dann vor Ort.
Pressekodex... war da irgendwas? Nochmal aus den
Richtlinien zu Ziffer 8 des Pressekodexes:
Richtlinie 8.2 - Schutz des Aufenthaltsortes
Der private Wohnsitz sowie andere Orte der privaten
Niederlassung, wie z. B. Krankenhaus-, Pflege-, Kur-, Haft- oder Rehabilitationsorte, genießen besonderen
Schutz.
Man stelle sich das mal vor: in der Nachbarschaft geschieht ein Verbrechen, das große öffentliche Aufmerksamkeit
erregt. Sowas zieht immer Neugierige an, klar. Wenn jemand gräbt, habe ich auch keine Zweifel, dass man irgendwie
rauskriegen kann, wo genau ein Verbrechen stattgefunden hat, ohne dass es ihm per Google Maps unter die Nase gehalten
wird. Veröffentlichen die Medien aber Kartenausschnitte so muss man sich eben nicht mehr die Mühe machen, die
Hemmschwelle sinkt, die Zahl der Gaffer steigt.
Hat man nun noch ein Verbrechen (ähnlich wie in anfangs Amstetten), bei dem es zumindest unklar ist, ob die Nachbarn
nicht etwas hätten merken müssen, wird die Sache perfekt. Ich warte dann schon mal auf die ersten eingeschlagenen
Fenster, beschmierten Hauswände oder Ähnliches - wobei ja noch zu hoffen bleibt, dass nicht jemand völlig durchdreht
und sich zum Rächer der Opfer aufschwingt...
Es lebe das Web 2.0.
P.S. Es war zwar auch nicht zu erwarten, aber der Vollständigkeit halber: auf einen Leserbrief und eine unter dem
Stichwort Lob/Kritik an die Redaktion von Spiegel Online kam keine Antwort.
Kommentare
Do, 04.09.2008 08:06
Das Thema Datenschutz scheint doch nicht so unbeachtet zu se in, wie man manchmal hört. Die Zahl der Anfragen, die [...]
Do, 04.09.2008 08:06